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Bupp - Information zu digitalen Spielen

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Häufige Fragen

  1. Was bedeutet BuPP?
  2. Was sagt der Jugendschutz? Warum werden gewalttätige Spiele nicht verboten?
  3. Wie erkenne ich ein gutes Spiel (es gibt ja so viele ohne BuPP-Empfehlung)?
  4. Was bedeuten diese diversen Aufkleber oder Aufdrucke auf Spielen von USK und PEGI?
  5. Wo gibt es BuPP geprüfte Spiele?
  6. Wie erkenne ich BuPP geprüfte Spiele?
  7. Wer testet die Spiele, wer ist in der Bewertungskommission vertreten?
  8. Wie kann ich Gutachter/in werden?
  9. Wo finde ich gute Lernprogramme?
  10. Wie kann ich das Thema "Computerspiele" in meiner Jugendgruppe bearbeiten?
  11. Halten Sie auch Vorträge? Kann ich Sie in meine Schule einladen?
  12. Gibt es eine Checkliste wie ich Spiele selbst prüfen kann?
  13. Woran kann ich erkennen, dass ein Spiel trotz Prüfung keine Empfehlung bekommen hat?
  14. Gibt es Zeitschriften, die die geprüften Spiele auflisten?
  15. Können Sie mir eine gute Computerspielezeitschrift empfehlen?
  16. Ab wann soll mein Kind einen Computer verwenden, am Computer spielen?
  17. Mit Spielen auf welchen Plattformen beschäftigt sich die BuPP?
  18. Ich möchte mehr verstehen, was mein Kind da am Computer tut. Kennen Sie entsprechende Kurse, Bücher, Websites oder Ahnliches?

1. Was bedeutet BuPP?

BuPP ist eine Abkürzung für die "Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen". Unter diesem Titel wurde sie 2005 als Servicestelle in der Sektion "Familien und Jugend" angesiedelt. Die ursprüngliche Aufgabe war es, besonders wertvolle und positive Spieletitel zu finden und vor den Vorhang zu holen und bekannt zu machen. Das tut die BuPP zwar noch immer, aber zusätzlich wollen wir auch unabhängige Informationen zu möglichst vielen anderen digitalen Spielen bieten, den Namen BuPP haben wir allerdings beibehalten.

Der Begriff "Prädikat" stellte eine Qualitätsbezeichnung für ein bestimmtes Produkt oder einen Vorgang dar. Das Wort leitet sich ab vom lateinischen "praedicare" ab, was so viel bedeutet wie "bekannt machen", "(öffentlich) ausrufen". Genau das wollen wir tun: gute Computer- und Konsolenspiele bekannt machen. Dieses Qualitätsurteil kann dabei grundsätzlich unter verschiedenen Blickwinkeln erfolgen, und speziell wenn es um Computer- und Konsolenspiele geht, wäre es denkbar, auch ein rein "technisches" Prädikat für z. B. hervorragende Grafikleistung zu vergeben, oder ein Prädikat für Lernspiele, die mit dem Lehrplan übereinstimmen. Mit dem Zusatz "Positiv-" möchte die BuPP darauf hinweisen, dass hier die Qualität umfassend beurteilt wird.
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2. Was sagt der Jugendschutz? Warum werden gewalttätige Spiele nicht verboten?

In Österreich gilt in jedem Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz. Diese neun Gesetze unterscheiden sich in einigen Details stark voneinander. Bezüglich Computerspiele wird darin aber recht übereinstimmend festgelegt, dass Spiele ( bzw. "Medien" ganz allgemein), welche geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden, den Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Es ist damit die Latte für ein "Verbot" sehr hoch gelegt, denn eine echte "Gefährdung" der Entwicklung durch ein Spiel ist nur sehr schwer nachzuweisen. Die Wissenschaft geht schon seit vielen Jahren der Frage nach, ob Computerspiele gewalttätig machen können. Bislang konnte KEIN allgemein gültiger und schlüssiger Nachweis dafür gefunden werden. Neben diesem Problem, wie denn eine konkrete Entwicklungsgefährdung nachgewiesen werden kann, gibt es aber noch andere Gründe, keine Verbote von Computerspielen auszusprechen sondern stattdessen auf Positivprädikatisierung zu setzen:

  1. Ältere Freundinnen und Freunde oder das Internet stellen für Jugendliche Möglichkeiten dar, jedes Verkaufsverbot zu umgehen. Aus Deutschland (wo es Verkaufsbeschränkungen und -verbote gibt) wissen wir, dass das auch gemacht wird.
  2. Manche Spieler/innen könnten in Verboten geradezu eine "Werbung" für das Spiel sehen, denn da wissen sie mit "Brief und Siegel", dass es dabei "zur Sache geht".

Darüber hinaus gilt natürlich, dass Computerspiele, die in ihren Inhalten Straftatbestände aufweisen, in Österreich verboten sind, z. B. bei NS-Wiederbetätigung.
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3. Wie erkenne ich ein gutes Spiel (es gibt ja so viele ohne BuPP-Empfehlung)?

Wir bieten auf unserer Seite Informationen zu sehr vielen Spielen. Diese können Ihnen bei der Entscheidung helfen. Vor allem bei stark nachgefragten Titeln veröffentlichen wir auch Blog-Beiträge, wenn eine Empfehlung nicht ausgesprochen werden kann. Es ist uns aber leider nicht möglich, zu allen auf dem Markt erhältlichen Spielen Informationen anzubieten. Leider ist es fast unmöglich, nur anhand der Informationen auf der Verpackung gute Spiele zu erkennen. Lesen Sie aber dennoch die Beschreibung auf der Schachtel durch und überlegen Sie, ob die dort beschriebenen Inhalte des Spiels zu "Ihrem" Kind passen. Auch die Gestaltung des Covers gibt dazu Anhaltpunkte. Wichtig sind Fragen, wie z. B.: welche Art von Spiel wünscht sich mein Kind oder spielt mein Kind bisher gerne? Was ist bei dem Spiel gefordert, geht es um schnelle Reaktionen und präzises Steuern oder eher um Hirnschmalz und Knobelei? Für welches Alter dürfte das Spiel gedacht sein? (Achtung! Die PEGI und USK Kennzeichnung bezieht sich nur auf eventuelle problematische Inhalte, wie Gewalt, Sex, erschreckende Darstellungen, etc., sie sagen aber nichts über die Spielbarkeit hinsichtlich Schwierigkeit aus!) Wenden Sie sich auch an Verkaufsberater/innen im Geschäft, vielleicht kennen die zufällig das Spiel, das Sie gerade interessiert. Durch die Vielzahl an Titeln, die erscheinen, dürfen Sie aber nicht zu viel erwarten. Auch andere Kundinnen und Kunden im Geschäft werden bestimmt nichts gegen eine kurze Frage haben und vielleicht kennt jemand das Spiel und kann Ihnen Auskunft geben. Wenn Sie Gelegenheit und Zeit dazu haben, wird eine kurze Recherche im Internet bestimmt einige Anhaltspunkte geben können. Eine Suche im Internet kann auch sehr viel Interessantes zu Tage fördern, dabei gilt es allerdings zu beachten, aus welcher Quelle die Informationen stammen und welches Interesse (Verkaufsabsichten) da eventuell dahinter steckt bzw. aus welchem Blickwinkel ein Spiel betrachtet wird.

Sollten Sie das Spiel schon zu Hause haben und sich noch ein eigenes Urteil bilden wollen, dann schauen Sie nicht nur auf den Bildschirm. Achten Sie auch darauf, was ihr Kind tatsächlich beim Spielen machen muss und WIE ihr Kind das Spiel spielt. Überlegen Sie sich z. B.: Wie vielfältig sind die Aufgaben? Gibt es verschiedene Lösungswege? Regt das Spiel zur Kreativität an, macht es neugierig, fordert es präzise und schnelle Reaktionen, motiviert es, sich zu verbessern? Ist Zusammenarbeit zur Lösung erforderlich, zwischen verschiedenen Spielfiguren oder vielleicht sogar zwischen mehreren Spielenden? Und zum Schluss noch ein Hinweise: Versuchen Sie ein Spiel nicht nur durch Beobachten zu beurteilen, spielen Sie es doch einmal selber kurz an. Die Faszination eines Spieles lässt sich so wesentlich besser beurteilen und viele Ängste werden dadurch eventuell relativiert.
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4. Was bedeuten diese diversen Aufkleber oder Aufdrucke auf Spielen von USK und PEGI?

Die USK ist eine Einrichtung des Jugendschutzes in Deutschland. Das deutsche Jugendschutzgesetz fordert eine Kennzeichnung von Medien, aus der hervorgeht, ab welchem Alter eine Beeinträchtigung der Entwicklung im Allgemeinen nicht mehr befürchtet werden muss. Die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) führt entsprechende Prüfungen der Spiele durch und die Hersteller kennzeichnen die Spiele mit der von der USK ausgesprochenen Alters-Freigabe. Details zu den verschiedenen Altersstufen und der Arbeitsweise der USK finden Sie im Internet unter: www.usk.de. Die USK-Kennzeichnung ist in Österreich nicht verbindlich, sie befindet sich deshalb auch auf Spielen in Österreich, weil die Spiele für den österreichischen und deutschen Markt gemeinsam produziert werden.

PEGI ist eine Initiative auf europäischer Ebene mit einer ähnlichen Zielsetzung aber etwas anderer Arbeitsweise. Auch die PEGI-Kennzeichnung besagt, ab welchem Alter eine Entwicklungs-Beeinträchtigung nicht zu befürchten ist und gibt zusätzlich mit entsprechenden Symbolen Auskunft, in welchen Bereichen problematische Inhalte enthalten sind: Gewalt, Sprache, Sexualität, etc. Details zur PEGI-Kennzeichnung finden Sie hier im Artikel "PEGI" und im Internet unter www.pegi.info.

Achtung! Beide Kennzeichnungen sagen nichts über sonstige Qualitäten des Spiels aus und auch nicht, ab welchem Alter das Spiel überhaupt erst aufgrund der Schwierigkeit spielbar ist.
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5. Wo gibt es BuPP geprüfte Spiele?

Die BuPP bemüht sich, neu erschienene Spiele möglichst rasch zu prüfen und - wenn sie es verdienen - in der Datenbank der prädikatisierten Spiele zu veröffentlichen. Diese neuen Spiele sollten in allen besseren Fachgeschäften und Elektromärkten verfügbar sein. Leider sind Computer- und Konsolenspiele manchmal nur wenige Monate in den Regalen und müssen dann Platz machen für die neuesten Titel. Spätestens dann sind Online-Versandhäuser eine gute Chance, einzelne Titel doch noch zu bekommen.
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6. Wie erkenne ich BuPP geprüfte Spiele?

Leider tragen keine Spiele einen "Aufkleber" der BuPP und es ist daher erforderlich auf eine Veröffentlichung der BuPP zurückzugreifen: Die Website allgemein, die Listen Empfehlenswerter Spiele oder Ausdrucke einzelner Spiele-Informationen. Es steht Ihnen jedoch natürlich frei, bei "Ihrem" Fachgeschäft nachzufragen. Wenn das genug Interessierte tun, wird er vielleicht vor Ort die BuPP-Listen geben.
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7. Wer testet die Spiele, wer ist in der Bewertungskommission vertreten?

Jedes Spiel wird von einem oder zwei Gutachterinnen oder Gutachtern eingehend getestet und geprüft. Die Gutachter/innen der BuPP sind (junge) Erwachsene, die gerne Computerspiele spielen und darüber hinaus als Grundvoraussetzung für ihre Arbeit hier bereits in anderen Bereichen pädagogische Erfahrung erworben haben. Bei der Sitzung der Bewertungskommission ist es ihre Aufgabe, das jeweilige Spiel zu präsentieren und Fragen der anderen Kommissionsmitglieder beantworten zu können. Diese weiteren Kommissions-Mitglieder sind: Eine externe Expertin oder ein externer Experte sowie ein oder zwei Mitarbeiter/innen der BuPP. Die externen Expertinnen und Experten sind "Profis" der verschiedensten Einrichtungen, Vereine und Institutionen, die einerseits bis zu einem gewissen Grad im öffentlichen Interesse tätig sind und sich andererseits zumindest unter anderem mit Computerspielen befassen.

Genaueres über die Arbeitsweise der BuPP findet sich im Abschnitt: Über die BuPP.
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8. Wie kann ich Gutachter/in werden?

Im Abschnitt "Die Gutachtenden" sind die Anforderungen, welche die Gutachter/innen der BuPP erfüllen müssen, aufgelistet. Wenn Sie meinen, diese Anforderungen erfüllen zu können, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Momentan haben wir zwar genug Gutachtende, aber wir halten Ihre Bewerbung gerne in Evidenz. Sollte sich dies ändern, so werden entsprechende Informationen auf der Website veröffentlicht.
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9. Wo finde ich gute Lernprogramme?

Im Abschnitt „Spielen im pädagogischen Kontext“ unserer Website finden sich einige Anregungen dazu.
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10. Wie kann ich das Thema "Computerspiele" in meiner Jugendgruppe bearbeiten?

Im Abschnitt „Spielen im pädagogischen Kontext“ unserer Website finden sich einige Anregungen dazu.
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11. Halten Sie auch Vorträge? Kann ich Sie in meine Schule einladen?

Sofern es unsere Zeitressourcen zulassen und es hinsichtlich Themenstellung und Zielgruppe passend erscheint, stehen wir für Vorträge gerne zur Verfügung. Noch lieber würden wir allerdings SIE zur Expertin oder zum Experten machen, sodass Sie selbst den Vortrag in Ihrer Schule halten können.

Mehr erfahren Sie im Abschnitt „Service“ und spezielle unter „Veranstaltungen und Vorträge“ auf unserer Website.
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12. Gibt es eine Checkliste wie ich Spiele selbst prüfen kann?

Das kommt darauf an: Wenn Sie anhand einer solchen Liste das Prüfverfahren der BuPP ersetzen wollen, dann nein. Spiele - und insbesondere gute Spiele - sind so komplex und vielfältig, dass eine Beurteilung ausschließlich anhand einer Checkliste nicht sinnvoll möglich ist. Das macht oft erst den Reiz eines guten Spiels aus, dass es eben nicht vollends über "einen Kamm zu scheren" ist. Und darum nehmen wir sehr viel Zeit und Mühe in Kauf, um zu unseren Empfehlungen zu kommen.

Wenn Sie jedoch eine Checkliste zur Orientierung und als Diskussionsgrundlage suchen, dann machen Sie sich die Liste am besten selbst, bzw. zusammen mit ihrem Kind! Erste Anhaltspunkte finden Sie auf dieser Website, vor allem im Abschnitt „Spielen in der Familie“. Überlegen Sie sich dann einerseits noch weitere Kriterien, die Ihnen wichtig sind und dazugehörige "Indikatoren", also Merkmale, an denen erkennbar wird, ob das jeweilige Kriterium erfüllt ist oder nicht.
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13. Woran kann ich erkennen, dass ein Spiel trotz Prüfung keine Empfehlung bekommen hat?

Das können Sie nicht, weil wir nur positive Prüfergebnisse veröffentlichen. Es ist nicht unser Ziel "Negativ-Werbung" für ein Spiel zu machen, es gibt schließlich viele Gründe die zu einer Ablehnung führen können. Oft sind es sogar sehr gute Spiele, die die Empfehlung nicht bekommen können (wenn diese z. B. nur für eine sehr kleine Zielgruppe interessant sind), manchmal aber auch echt schlechte. Sie finden aber auf unserer Seite zu sehr vielen Spielen, die bei Kindern und Jugendlichen relevant und nachgefragt sind ausführliche Informationen und eine Pro & Contra Liste, die es Ihnen erleichtern, selbst eine Entscheidung zu treffen, ob das Spiel für Ihr Kind geeignet ist oder eher nicht.
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14. Gibt es Zeitschriften, die die geprüften Spiele auflisten?

Derzeit werden unsere Empfehlungen noch in keiner Zeitschrift regelmäßig veröffentlicht. Wenn Sie dieses Service bei Ihrer Lieblingszeitschrift gerne dabei hätten, dann schreiben Sie einfach dem Herausgeber. Die BuPP hat nichts dagegen, wenn unsere Listings von Medien übernommen werden.
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15. Können Sie mir eine gute Computerspielezeitschrift empfehlen?

Um hier eine Empfehlung für eine Zeitschrift auszusprechen, sind die Erwartungen an eine "gute Zeitschrift" zu vielfältig. Gehen Sie doch einfach einmal in einen größeren Zeitschriftenladen und blättern Sie die verschiedenen Hefte durch. So werden Sie rasche erkennen, womit Sie etwas anfangen können, was Ihnen zusagt und was eher nicht. Die ultimative Zeitschrift hat die BuPP übrigens selbst noch nicht gefunden ...
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16. Ab wann soll mein Kind einen Computer verwenden, am Computer spielen?

Eine generelle "Regel", ab welchem Alter ein Kind Computer verwenden "soll", kann es nicht geben. Das hängt zu allererst von Ihnen selbst ab. Wenn Sie zu Hause jeden Tag vor dem Bildschirm sitzen und arbeiten oder spielen, wird es wahrscheinlich sinnvoll sein, Ihr Kind auch schon früher an die Technik heranzuführen. Es gibt Kreativsoftware auch schon für die Allerkleinsten, die erste Reaktionen am Bildschirm bewirken können. Wichtig ist, dass Sie den Computer nicht als "billigen Babysitter" verwenden, sondern sich selbst die Zeit nehmen, um mit Ihrem Kind gemeinsam zu arbeiten und zu spielen.

Mehr erfahren Sie im Abschnitt "Spielen in der Familie" auf dieser Website.
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17. Mit Spielen auf welchen Plattformen beschäftigt sich die BuPP?

Das Spielverhalten hat sich in den letzten Jahren stark geändert. Immer mehr wird - neben den klassischen Plattformen wie Konsolen und PC - auch auf Smartphones und Tablets gespielt. Die BuPP versucht dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, daher stehen auch Titel auf diesen Plattformen seit Anfang 2014 in unserem Fokus. Durch die große Anzahl an Spielen, die hier erscheinen und die sich teilweise auch sehr stark ähneln, ist es uns allerdings schwer möglich, den Markt hier flächendeckend zu bearbeiten. Sollten Sie Interesse an einem ganz bestimmten Spiel haben und es auf unserer Seite nicht finden, dann senden Sie uns einfach ein Mail und wir werden versuchen, die gewünschten Informationen so rasch als möglich zu liefern.
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18. Ich möchte mehr verstehen, was mein Kind da am Computer tut. Kennen Sie entsprechende Kurse, Bücher, Websites oder Ähnliches?

Im Abschnitt „Service" finden sich einige Hinweise auf entsprechende Angebote. Darüber hinaus bieten zahlreiche Volkshochschulen entsprechende Kurse oder Informationsabende an. Und auch die verschiedensten Träger von Angeboten der Elternbildung haben immer wieder derartiges im Programm.  Unter www.eltern-bildung.at sind diese Einrichtungen aufgelistet.
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