Jugendschutz zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige, im Umgang mit diesen Gefahren zu unterstützen.
Dies bedeutet zunächst, dass Eltern und andere Erziehende Verantwortung tragen. Dabei werden sie einerseits von gesetzlichen Bestimmungen unterstützt, andererseits helfen gerade im Bereich der digitalen Spiele Kennzeichnungen wie PEGI und USK sowie natürlich die Empfehlungen, Informationen und Angebote der BuPP.
Thema: Jugendschutz
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KategorieJugendschutz
USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
mehr ...Die USK ("Unterhaltungssoftware Selbst-Kontrolle") ist jene Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, welche auf Grundlage des deutschen Jugendschutzgesetzes eine Altersfreigabe für Computer- und Konsolenspiele in Deutschland festlegt.
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KategorieJugendschutz
Die PEGI-Inhaltsbeurteilung
mehr ...Die Deskriptoren des PEGI-Systems werden - so sie im konkreten Fall zutreffen - auf der Rückseite der Spieleverpackung abgedruckt. Sie beschreiben mögliche Problembereiche des Spieles.
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KategorieJugendschutz
Die PEGI-Alterskennzeichnung
mehr ...Die Altersstufen des PEGI-Systems sagen grundsätzlich nur etwas über die "Unbedenklichkeit" der Bildschirminhalte des Spieles aus: ab dem jeweiligen Alter ist keine Beeinträchtigung oder gar Gefährdung zu befürchten.
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PEGI
mehr ...PEGI ist die Abkürzung von "Pan European Game Information". Dabei handelt es sich um das europaweite Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Es gibt Auskunft darüber, ob der Inhalt eines bestimmten Spiels für eine spezifische Altersgruppe unbedenklich ist. Darüber hinaus weisen Symbole als "Deskriptoren" (Inhaltsbeschreibungen) auf mögliche "Problembereiche" in den Spielen hin.
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Gesetzlicher Jugendschutz
mehr ...Gemäß der österreichischen Bundesverfassung (Artikel 15 B-VG) ist es Aufgabe der neun Bundesländer, Gesetze zum Schutz der Jugend zu erlassen und diese zu vollziehen. Das bedeutet, dass in Österreich der Jugendschutz gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugend(schutz)gesetze. Für die einzelne jugendliche Person gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhält.
Jedes der neun Landes-Jugend(schutz)gesetze enthält auch Bestimmungen zu den Themen "Medien", oder konkreter "jugendgefährdende Medien".
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Jugendschutz und Verantwortung
mehr ...Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es, einerseits junge Menschen vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen und andererseits ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu fördern.