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USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

USK Logo, ab 16 freigegeben (blau)

Die USK ("Unterhaltungssoftware Selbst-Kontrolle") ist jene Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, welche auf Grundlage des deutschen Jugendschutzgesetzes eine Altersfreigabe für Computer- und Konsolenspiele in Deutschland festlegt.

Die USK ist als Verein in der Trägerschaft des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) - also der Verlage und Produzenten der Spiele. Die Altersfreigaben der USK müssen jedoch vom "Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden" bestätigt werden, erst dann erlangen sie Gültigkeit.

Die USK-Kennzeichen bedeuten, dass ab dem jeweiligen Alter keine "Beeinträchtigung" der Entwicklung zu befürchten ist. Sollte eine "Gefährdung" der Entwicklung vermutet werden, hat die USK die Kennzeichnung abzulehnen und die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) muss über weitergehende Verkaufsbeschränkungen (nur "unter dem Ladentisch" oder Beschlagnahme) entscheiden.

Weitere Informationen finden sie auf den Websites der USK sowie der BPjM.