Die Entscheidung, ob die BuPP für ein konkretes Spiel eine Empfehlung ausspricht, erfolgt im Rahmen einer Sitzung der Bewertungskommission. Dieses Gremium tagt nach Bedarf, zumeist ein- bis dreimal im Monat. Bei der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Stimmberechtigten.
Bevor ein Spiel an Gutachtende beziehungsweise an eine Bewertungskommission zugewiesen wird, erfolgt eine Vorab-Einschätzung. Das BuPP-Team klärt zunächst ab, ob es offensichtliche Gründe gibt, die einer Empfehlung entgegenstehen. Dies können Jugendschutzfreigaben von 16 oder 18 Jahren ebenso sein, wie mediale Berichte über massive technische Probleme und anderes. Es wird zudem bedacht darauf genommen, ob das Spielprinzip, das Setting und die Story positive Förderpotentiale möglich erscheinen lassen.
Arbeitsweise der Bewertungskommission
Jeweils ein/e Gutachter/in testet und bewertet dann das zugewiesene Spiel anhand eines umfangreichen Manuals (siehe dazu den Artikel "Empfehlungskriterien") und präsentiert schließlich das Spiel und das Gutachten der Kommission. Zu beachten ist, dass die Gutachtenden bei der Abstimmung nicht (!) an ihre im Manual abgegebene Empfehlung gebunden sind, da die Diskussion mit dem Ziel geführt wird, eventuell neue Aspekte aufzudecken oder einzelne Facetten in einem anderen Licht zu bewerten.
Der zeitliche Aufwand für die einzelnen Gutachtenden beträgt durchschnittlich 15 Stunden (Testung, Manual verfassen, Kommissionssitzung).
Der Bewertungskommission gehören folgende Personen an:
- 1 Gutachter/in, die/der das Spiel getestet hat
- 1 Gutachter/in als Beisitz
- 1 Vertreter/in des BuPP-Teams als Vorsitz


